CareLit Fachartikel
BDPK-Stellungnahme zum Flexirentengesetz Allein der Bedarf zählt
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 866
Dokument
169431
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemeinsame Richtlinien der Träger der Rentenversicherung für die Leistungen zur Prävention, Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen sollen nun zur Nachsorge erlassen werden. Dadurch soll eine einheitliche Rechtsanwendung und Bewilligungspraxis der Träger der Rentenversichemng sichergestellt und transparent gestaltet werden. Diese Maximen müssen genauso für die medizinischen Rehabilitationsleistungen für Erwachsene gelten. Insofern regt der BDPK an, dass auch für § 15 SGB VI die Erstellung einer Richtlinie aufgenommen wird.
Schlagworte
AUSGABEN
BEDARFSPLANUNG
REHABILITATION
RENTENVERSICHERUNG
VERGÜTUNG
QUALITÄTSSICHERUNG
NACHSORGE
RICHTLINIE
RUHESTAND
PATIENTEN
VERTRÄGE
HÖHE
MORBIDITÄT
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen