Keine Angst vor Überkapazitäten
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 10
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Glaubt ein Kreis mit verbindlicher Pflegeplanung auf Basis seines Pflegeplans zu wissen, dass kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeleistungen besteht, wird den Bewohnern neu errichteter Pflegeheime das Pflegewohngeld versagt. Während einem Überangebot an Pflegeplätzen also durch eine Kürzung der Förderung entgegengesteuert werden kann, wird Kreisen mit einer Versorgungslücke kein zusätzliches Werkzeug für eine weitere Stimulierung des Angebots an die Hand gegeben. Angesichts des Ziels der Sicher-stellung einer „leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur wirkt das Gesetz hier merkwürdig einseit…