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Kommt jetzt die Trendwende?

El-Nawab, S.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 22 bis 25

Dokument
169439
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
El-Nawab, S.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
22 bis 25
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die gute Nachricht zuerst: Zum 1. Juli 2016 wurde endlich ein neues Kapitel im Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland geschaffen: Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) umfasst nun neue Leistungen für Ärzte, die an Kooperationsverträgen nach § 119b Absatz 2 SGB V teilnehmen für ihren erhöhten Aufwand. Abrechnen dürfen diese neuen EBM- Ziffern also nur Ärzte, die einen Kooperationsvertrag mit stationären Pflegeeinrichtungen nach § 119b SGB V haben und die Voraussetzungen der Anlage 27 des Bundesmanteltarifvertrages der Ärzte erfüllen.

Schlagworte

ALTENHEIM MEDIZINISCHE VERSORGUNG VERGÜTUNG VERSORGUNGSAUFTRAG VERTRAG RECHT DEUTSCHLAND BLUTENTNAHME PATIENTEN ES VERZÖGERUNG PFLEGEHEIME WAHRNEHMUNG VERTRÄGE ZULASSUNG POLYPHARMAZIE