CareLit Fachartikel
Kommt jetzt die Trendwende?
El-Nawab, S.; · Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 22 bis 25
Dokument
169439
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gute Nachricht zuerst: Zum 1. Juli 2016 wurde endlich ein neues Kapitel im Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland geschaffen: Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) umfasst nun neue Leistungen für Ärzte, die an Kooperationsverträgen nach § 119b Absatz 2 SGB V teilnehmen für ihren erhöhten Aufwand. Abrechnen dürfen diese neuen EBM- Ziffern also nur Ärzte, die einen Kooperationsvertrag mit stationären Pflegeeinrichtungen nach § 119b SGB V haben und die Voraussetzungen der Anlage 27 des Bundesmanteltarifvertrages der Ärzte erfüllen.
Schlagworte
ALTENHEIM
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
VERGÜTUNG
VERSORGUNGSAUFTRAG
VERTRAG
RECHT
DEUTSCHLAND
BLUTENTNAHME
PATIENTEN
ES
VERZÖGERUNG
PFLEGEHEIME
WAHRNEHMUNG
VERTRÄGE
ZULASSUNG
POLYPHARMAZIE