CareLit Fachartikel

Zum Entwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetz PSG III

PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 485 bis 488

Dokument
169468
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
485 bis 488
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist beabsichtigt, ab dem 01.01.2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren einzuführen. Damit sollen erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbstständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt. Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz.

Schlagworte

PFLEGEVERSICHERUNG HILFE BERATUNG BAUPLANUNG KRANKENPFLEGE KRANKENVERSICHERUNG DEMENZ HAND ALTENHILFE PERSONEN ALTENPFLEGE VERTRÄGE NAMEN ZULASSUNG HÖHE PRAXIS