Zum Entwurf eines Dritten Pflegestärkungsgesetz PSG III
PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 485 bis 488
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ist beabsichtigt, ab dem 01.01.2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren einzuführen. Damit sollen erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbstständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt. Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz.