CareLit Fachartikel
Keine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen kritischer Äußerungen
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 512 bis 522
Dokument
169472
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder anderer Betriebsangehöriger, insbesondere von Vorgesetzten, sind grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB darzustellen. Dies gilt dann, wenn mit der Äußerung nach Form oder Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung verbunden ist. Entsprechendes gilt auch für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, Z.B., wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
BEURTEILUNG
ARBEIT
REHABILITATIONSKLINIKEN
ZEIT
WISSEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
PERSONEN
VERSTÄNDNIS
VERHALTEN