CareLit Fachartikel

Keine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen kritischer Äußerungen

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 512 bis 522

Dokument
169472
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
512 bis 522
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder anderer Betriebsangehöriger, insbesondere von Vorgesetzten, sind grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB darzustellen. Dies gilt dann, wenn mit der Äußerung nach Form oder Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung verbunden ist. Entsprechendes gilt auch für bewusst wahrheitswidrig aufgestellte Tatsachenbehauptungen, Z.B., wenn sie den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG MITARBEITER BEURTEILUNG ARBEIT REHABILITATIONSKLINIKEN ZEIT WISSEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS PERSONEN VERSTÄNDNIS VERHALTEN