CareLit Fachartikel
Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren einer Altenpflegerin
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 522 bis 535
Dokument
169473
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Altenpflegerin ist in ihrer Tätigkeit für eine Sozialstation nicht abhängig beschäftigt, wenn sie selbst bestimmen kann, welche Einsätze (»frühe« oder »späte« Tour) sie über-nimmt, für Hausbesuche bei Patienten den eigenen Pkw benutzt und nicht verpflichtet ist, über die Pflegearbeiten hinausgehende administrative oder organisatorische Tätigkeiten durchzuführen.
Schlagworte
SOZIALSTATION
TÄTIGKEIT
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
RENTENVERSICHERUNG
VERGÜTUNG
PATIENTEN
HEILBERUFE
BEURTEILUNG
PERSONEN
ES
LEISTUNG
PROFESSIONALITÄT
KRANKENPFLEGE
SCHREIBEN
NAMEN