CareLit Fachartikel

Zum sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren einer Altenpflegerin

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 522 bis 535

Dokument
169473
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
522 bis 535
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine Altenpflegerin ist in ihrer Tätigkeit für eine Sozialstation nicht abhängig beschäftigt, wenn sie selbst bestimmen kann, welche Einsätze (»frühe« oder »späte« Tour) sie über-nimmt, für Hausbesuche bei Patienten den eigenen Pkw benutzt und nicht verpflichtet ist, über die Pflegearbeiten hinausgehende administrative oder organisatorische Tätigkeiten durchzuführen.

Schlagworte

SOZIALSTATION TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG RENTENVERSICHERUNG VERGÜTUNG PATIENTEN HEILBERUFE BEURTEILUNG PERSONEN ES LEISTUNG PROFESSIONALITÄT KRANKENPFLEGE SCHREIBEN NAMEN