CareLit Fachartikel

Zum Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI

Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 542 bis 549

Dokument
169475
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 20
Seiten
542 bis 549
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Anspruchsvoraussetzungen für einen pauschalen Zuschlag grundlegend mit Wirkung ab dem 01.01.2015 neu gefasst. Für Personen, die am 31.12.2014 einen Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag hatten, gilt eine Besitzstandsregelung, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen keine Änderungen eintreten (§ 122 Abs. 3 SGB XI). Ein neue Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen findet in Altfällen solange nicht statt, wie keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu verzeichnen ist (vgl. Leitherer, Kasseler Kommentar, § 122 Rn. 5).

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG WOHNGEMEINSCHAFT BETREUUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL WOHNFORM WOHNGEMEINSCHAFTEN PERSONEN BERATUNG VERTRÄGE NAMEN KRANKENPFLEGE ES LEISTUNG ZEIT PAPIER