Zum Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 8 · S. 542 bis 549
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Anspruchsvoraussetzungen für einen pauschalen Zuschlag grundlegend mit Wirkung ab dem 01.01.2015 neu gefasst. Für Personen, die am 31.12.2014 einen Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag hatten, gilt eine Besitzstandsregelung, wenn in den tatsächlichen Verhältnissen keine Änderungen eintreten (§ 122 Abs. 3 SGB XI). Ein neue Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen findet in Altfällen solange nicht statt, wie keine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse zu verzeichnen ist (vgl. Leitherer, Kasseler Kommentar, § 122 Rn. 5).