CareLit Fachartikel
Systemversagen geht zu Lasten der Krankenkassen
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 9 · S. 58 bis 59
Dokument
169498
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Verordnet der behandelnde Vertragsarzt wegen eines dringenden Behandlungsbedarfs eine stationäre Krankenhausbehandlung und wird diese Behandlung am dritten Tag nach der Ausstellung der ärztlichen Verordnung in einer nicht zugelas-senen Privatklinik angetreten, hat die Versicherte einen Anspruch auf die Erstattung der in der Privatklinik entstanden Kosten. In einem solchen Fall ist in der Behandlung eine unaufschiebbare Leistung i.S.d. § 13 Abs. 3 S. 1SGB V, aber kein Notfall i.S.d. § 76 Abs. 1 S. 2 SGB V zu sehen
Schlagworte
THERAPIE
BETREIBER
KRANKENKASSE
KOSTEN
BADEN-WÜRTTEMBERG
BERATUNG
LEISTUNG
PATIENTEN
GESUNDHEIT
ZIELE
RECHTSANWÄLTE
PFLEGEHEIME
EIGNUNG
Health & Care Management
Bad Wörishofen