Gericht weist Verfassungsbeschwerde ab
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2016 · Heft 9 · S. 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die Verfassungsbeschwerde dreier Mainzer Pfleger abgewiesen. Diese hatten sich „gegen die Zwangsmitgliedschaft in der jüngst gegründeten rheinland-pfälzischen Pflegekammer aufgelehnt“, heißt es in einer Meldung vom 4. August 2016 auf der Website des „Wiesbadener Kuriers“. Laut Beschluss des BVG ging die Beschwerde konkret „gegen die gesetzliche Einrichtung der Pflegekammer in Rheinland- Pfalz am 17. Dezember 2014, siehe § 111 Absatz 5 HeilBG RP vom 19. Dezember 2014 mit Wirkung zum 1. januar 2015“. Die Dritte Kammer des Zweiten Senates hat am 19. Juli 2016 durch die Richter…