CareLit Fachartikel
Leben zu Hause bis zuletzt
LEXA, N.; · Pflegezeitschrift · 2016 · Heft 9 · S. 509 bis 511
Dokument
169514
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliatiwersorgung ist gesetzlich geregelt. Jeder unheilbar kranke Mensch hat gemäß § 37 b SGB V nicht nur einen Anspruch auf eine stationäre palliative Betreuung, sondern auch auf eine Palliatiwersorgung zu Hause. Ziel ist es, den Wunsch der meisten Betroffenen am Lebensende zu erfüllen: würdevoll bis zuletzt daheim zu leben. Welche Besonderheiten der Spezialisierten ambulanten Palliatiwersorgung (SAPV) es gibt, soll dieser Artikel veranschaulichen.
Schlagworte
ZUSAMMENARBEIT
HAUSARZT
LEBEN
KRANKENHAUS
BERATUNG
MITARBEITER
MENSCHEN
PHYSIOTHERAPEUTEN
LEISTUNG
LEBENSERWARTUNG
PALLIATIVPFLEGE
KRANKENBEHANDLUNG
PRAXIS
DOKUMENTATION
PERSONEN
PATIENTEN