CareLit Fachartikel
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
BÖHNES, H.; · Pflegezeitschrift · 2016 · Heft 9 · S. 543 bis 546
Dokument
169524
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ab dem 1. Januar 2017 wird der § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI neu gefasst. Denn der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird völlig neu definiert. Anstelle der bisherigen Pflegestufen gibt es ab Januar Pflegegrade. Dies wird erwartungsgemäß zur Verunsicherung bei den Patienten führen, weswegen der Beratungsbedarf für Kunden von Pflegediensten erst einmal sprunghaft ansteigen wird.
Schlagworte
PFLEGESTUFE
PFLEGEGELD
KURZZEITPFLEGE
LEISTUNG
BETREUUNG
RENTENVERSICHERUNG
Januar
Sozialgesetzbuch
Gefasst
Begriff
Pflegebedürftigkeit
Völlig
Definiert
Anstelle
Bisherigen
Pflegestufen