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Neuregelung der Eingruppierung im öffentlichen Dienst abgeschlossen ein langer Weg geht zu Ende

Faber, B.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 324 bis 330

Dokument
169545
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Faber, B.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
324 bis 330
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen der am 29. April 2016 erfolgreich beendeten Tarifrunde für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen ist nunmehr auch eine Einigung über eine neue Entgeltordnung für die kommunalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer^ erfolgt. Damit ist nach vielen Jahren schwieriger Verhandlungen das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes, das für annähernd 2, 7 Millionen Beschäftigte in den drei Bereichen „Bund“, „Länder“ und „Kommunen“ gilt, vollständig geregelt. Dies ist Gelegenheit für eine Bilanz und einen Überblick.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG TVÖD TÄTIGKEIT BERLIN BAT TARIFVERTRAG GESCHLECHT ZIELE FAMILIENSTAND LEISTUNG TARIFVERHANDLUNGEN ORIENTIERUNG GEWERKSCHAFTEN PRAXIS APOTHEKER TIERÄRZTE