Ausblenden eines Bewährungsvorsprungs durch fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung
Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 340 bis 344
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 6.8.2015 teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass die zu ihren Gunsten erfolgte Auswahlentscheidung aufgehoben und das Auswahlverfahren aus rechtlichen Gründen abgebrochen worden sei. Für einen Mitbewerber habe eine hinreichend aktuelle Beurteilung nicht mehr Vorgelegen. Es werde daher eine erneute förderliche Ausschreibung des Dienstpostens erfolgen. Im gerichtlichen Verfahren trug die Antragsgegnerin hierzu ergänzend vor: Da der Mitbewerber L. die Aufgaben des streitgegenständlichen Dienstpostens seit September 2014 kommissarisch übernommen habe, könne für die Auswahlentscheid…