CareLit Fachartikel

Rente bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 351 bis 357

Dokument
169552
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 59
Seiten
351 bis 357
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der negative Feststellungsantrag ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse i.S.v. §256 Abs. 1 ZPO besteht ungeachtet der zwischenzeitlich eingetretenen Beendigung des Rühens des Arbeitsverhältnisses fort. Ist eine Feststellungsklage wie hier in zulässiger Weise erhoben worden, ist der Kläger nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden während des Rechtsstreits bezifferbar wird. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bezifferung lange vor Abschluss der ersten Instanz möglich und deshalb ohne Verzögerung der Sachentscheidung und ohne Instanzverlust ein Übergang zur Leistungsklage m…

Schlagworte

RENTE ZEIT ARBEITSPLATZ ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BAT FREIHEIT EINKOMMEN ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG VERZÖGERUNG BERUFSAUSÜBUNG RECHTSPRECHUNG HÖHE KRANKHEIT