CareLit Fachartikel

System für den Erwerb von Waren, bei dem jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die zuvor festgelegten Voraussetzungen erfüllt, als Lieferant zugelassen wird

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 142 bis 147

Dokument
169569
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
142 bis 147
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Ein Vertragssystem, mittels dessen eine öffentliche Einrichtung Waren auf dem Markt erwerben will, wobei sie während der gesamten Laufzeit dieses Systems mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmem vorzunehmen, und ihnen während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet, ihm beizutreten, stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne Art. 1 Abs. 2 Buchst, a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 20…

Schlagworte

RICHTLINIE ARZNEIMITTEL EINRICHTUNG UNTERNEHMEN GERICHT VERTRAG ES VERTRÄGE NAMEN APOTHEKER APOTHEKEN DEUTSCHLAND NATUR RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG LICHT