System für den Erwerb von Waren, bei dem jeder Wirtschaftsteilnehmer, der die zuvor festgelegten Voraussetzungen erfüllt, als Lieferant zugelassen wird
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 142 bis 147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Vertragssystem, mittels dessen eine öffentliche Einrichtung Waren auf dem Markt erwerben will, wobei sie während der gesamten Laufzeit dieses Systems mit jedem Wirtschaftsteilnehmer, der sich verpflichtet, die betreffenden Waren zu im Vorhinein festgelegten Bedingungen zu liefern, einen Vertrag schließt, ohne eine Auswahl unter den interessierten Wirtschaftsteilnehmem vorzunehmen, und ihnen während der gesamten Laufzeit des Systems gestattet, ihm beizutreten, stellt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne Art. 1 Abs. 2 Buchst, a der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 20…