CareLit Fachartikel

Vertrag über spezialisierte ambulante Palliativleistungen ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens

Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 155 bis 163

Dokument
169572
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 68
Seiten
155 bis 163
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Vergabekammer hat in Bezug auf den beabsichtigten Vertragsschluss bei spezialisierter ambulanter Palliativversorgung im Gebiet der Südpfalz vollkommen zu Recht entschieden, dass ein Zuschlag an die Beigeladene zu unterbleiben hat. Der Senat kann im Wesentlichen jedem Satz der Entscheidungsbegründung nur beipflichten. Von daher verdiente das Rechtsmittel an sich, ohne weitere Begründung aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen zu werden. Es soll nur auf nachfolgendes Vorbringen der Beschwerde sowie der Antragsgegnerin zu 1 eingegangen werden. Dieses rechtfertigt keine von der Ent…

Schlagworte

VERTRAG BEDARFSPLANUNG ENTSCHEIDUNG RECHT VERGÜTUNG RICHTLINIE VERTRÄGE STÄDTE PERSONEN ZULASSUNG SCHREIBEN ES BEURTEILUNG GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG WISSEN