Inhaltliche Vorgaben für die Ermittlung der Vergütung von Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2016 · Heft 8 · S. 164 bis 169
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwischen den Parteien bestanden zuletzt mehrere Vergütungsvereinbarungen nach § 111 Abs. 5 SGB V über eine tägliche Vergütungspauschale für die Bereich Kardiologie in Höhe von 115,28 € und für den Bereich Psychosomatik in Höhe von 123,49 €. Die Vereinbarungen wurden von Seiten der Antragstellerin zum 31.03.2014 gekündigt. Zwischen den Parteien fanden danach Vergütungsverhandlungen statt. Eine Einigung wurde jedoch nicht erzielt. Die Antragstellerin hat daraufhin die Schiedsstelle angerufen. Sie macht dabei im Wesentlichen geltend, dass die Fortentwicklung der Vergütungspauschalen sich nicht allein an der Verände…