Umfassender Versicherungsschutz
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2016 · Heft 8 · S. 16 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Voraussetzung der Nichterwerbsmäßigkeit wird bei nahen Verwandten und sonstigen Familienangehörigen in aller Regel angenommen. Das gilt auch für sonstige Pfiegepersonen, wie beispielsweise Nachbarn und Freunde, wenn die Pflegeperson für die Tätigkeit der Pflege nicht mehr als den Betrag des Pflegegeldes erhält, der der jeweiligen Pflegestufe entspricht. Sollte ein höherer Betrag gezahlt werden, muss im Einzelfall geprüft werden, ob Erwerbsmäßigkeit vorliegt. Mit häuslicher Umgebung ist nicht nur die Wohnung des Pflegebedürftigen gemeint. Die pflegebedürftige Person kann auch in den eigenen Haushalt aufgenomm…