CareLit Fachartikel
Freies Internet/WLAN in Krankenhäusern
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 806 bis 808
Dokument
169586
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Maßgeblich für die Frage der Verantwortlichkeit und auch einer möglichen Haftung sind die Regelungen des sogenannten Telemediengesetzes (TMG). Dieses Gesetz gilt im Wesentlichen für alle elektronischen Informationsund Kommunikationsdienste und des Weiteren für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen, unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
Schlagworte
GESETZ
NETZWERK
INTERNET
BAUPLANUNG
BERICHT
BETREIBER
PERSONEN
PATIENTEN
PRAXIS
KRANKENHÄUSER
BERLIN
RISIKO
ZEIT
UNSICHERHEIT
RECHTSPRECHUNG
INTERNETZUGANG