Umsatzsteuerliche Organschaft ohne Personenidentität durch Beherrschungsvertrag
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 9 · S. 808 bis 811
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwei oder mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen können in umsatzsteuerlicher Hinsicht als ein Unternehmen behandelt werden, wenn sie eine umsatzsteuerliche Organschaft bilden. Leistungen zwischen den betreffenden Körperschaften unterliegen dann als sogenannter Innenumsatz nicht der Umsatzsteuer. Für Krankenhäuser ist es daher attraktiv, die für den Krankenhausbetrieb erforderlichen Dienstleistungen, insbesondere Reinigungsdienstleistungen und Speisenversorgung, durch eine nicht dem öflFentlichen oder kirchlichen Tarifrecht unterliegende Tochtergesellschaft (im folgenden auch als „Service GmbH“ bezeichnet)…