U wie Unterund Überversorgung
Breuer, N.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 9 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundlage der Bedarfsplanung ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erlassene „Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)“. Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) vom i6. Juli 2015 wurde der GBA beauftragt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Verhältniszahlen für eine bedarfsgerechte Versorgung unter besonderer Berücksichtigung kleinteiliger Räume anzupassen und dabei gerade auch die psychotherapeutische Versorgung zu berücksichtigen. Abweichungen sind jedoch mögli…