Medizinische und juristische Bewertung von schweren Behandlungsfehlern in Anästhesiologie, Intensivtherapie und Notfallmedizin
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2016 · Heft 9 · S. 530 bis 540
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Analyse von unerwünschten Ereignissen (UE) ist ein Grundelement zur Verbesserung der Patientensicherheit. Medizinisch und juristisch liegt ein (einfacher) Behandlungsfehler vor, wenn der geforderte Standard objektiv unterschritten wird. Eine objektiv „völlig unverständliche und unverantwortliche Standardunterschreitung kennzeichnet den schweren (groben) Behandlungsfehler. Steht ein solcher fest und ist dieser grundsätzlich geeignet, den vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden herbeizuführen, wird im Wege der Beweislastumkehr auch vermutet, dass der Behandlungsfehler für diesen Schaden ursächlich war. In…