CareLit Fachartikel
Behandlung im Voraus planen
Care konkret, Hannover · 2016 · Heft 9 · S. 2
Dokument
169653
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliatiwersorgung (HPG) vom 7. 12. 2015 eröffnet Pflegeeinrichtungen das Angebot, ihre Bewohner bei der Erstellung einer vorausschauenden, individuellen Versorgungsplanung zu bera-ten. Die gesetzliche Regelung nach § 132g SGB V spricht hier von einer „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase.
Schlagworte
THERAPIE
PALLIATIVMEDIZIN
AUFGABENSTELLUNG
ZIEL
ZUSAMMENARBEIT
WEITERBILDUNG
BERLIN
DEUTSCHLAND
FORSCHUNG
WISSENSCHAFT
PRAXIS
MENSCHEN
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
SOZIALARBEITER
ORIENTIERUNG
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