CareLit Fachartikel

Patientenregister im deutschem Versorgungsicontext als Aufloge Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V

Dierks, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 305 bis 309

Dokument
169665
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Dierks, C.;
Ausgabe
Heft 8 / 2016
Jahrgang 38
Seiten
305 bis 309
Erschienen: 2016-08-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. März 2016 für jeweils fünf Arzneimittel über den Zusatznutzen nach § 35a Absatz 3 SGB V beschlossen („frühe Nutzenbewertung“). Entsprechend der Verfahrensordnung wurden die Beschlüsse mit den tragenden Gründen veröffentlicht. In diesen hat der G-BA für drei der Arzneimittel zum Ausdruck gebracht, dass er es für gerechtfertigt und erforderlich hält, dass der pharmazeutische Unternehmer die Einrichtung eines klinischen Registers veranlasst und die daraus gewonnenen Daten dem G-BA zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine erneute Nutzenbewertung vorlegt. Hierzu heißt es…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL EINRICHTUNG GESETZ WIRKUNG THERAPIE UNTERNEHMEN MORTALITÄT MORBIDITÄT DEUTSCHLAND PATIENTEN REGISTER LEBENSQUALITÄT ES BERATUNG FORSCHUNG PRAXIS