Produkteinstufungsentscheidungen der Europäischen Kommission Auswirkungen auf bestehende Arzneimittelzulassungen?
Jäkel, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 8 · S. 309 bis 314
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zunehmend werden Einstufungen konkreter Produkte oder Produktgruppen in bestimmte Produktkategorien wie Arzneimittel, Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetikum oder Biozidprodukt von der Europäischen Kommission vorgenommen. So kann beispielsweise die Europäische Kommission gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 entscheiden, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Produktgruppe ein Biozidprodukt, eine behandelte Ware oder keines von beiden ist. Die Entscheidung erfolgt im Wege von Durchführungsrechtsakten, die in der gesamten EU unmittelbar verbindlich sind