Praxisfragen im Kontext des Q 116 SGB IX: Nachwirkung des Schwerbehindertenschutzes
Kayser, U.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2016 · Heft 8 · S. 136 bis 139
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Hauptvertrauensperson bei einem Landesministerium Baden-Württemberg fragt nach der Reichweite des nachwirkenden Schwerbehindertenschutzes gern. § 116 SGB IX. Im Beispielfall ist die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises eines Beamten bis Ende Oktober 2015 befristet. Der Beamte wird im November 63 Jahre alt. Zum 1. Dezember möchte er in den Ruhestand gehen. Gelten die rechtlichen Regelungen des Landesheamtengesetzes für Schwerbehinderte, d. h. Ruhestand ohne Abschläge mit Vollendung des 62. Lebensjahres, oder gelten die allgemeinen Bestimmungen, d. h. Ruhestand mit Vollendung des 62. Lebensjahres nur mit…