Schriftformerfordernis einer Erklärung zum vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis BAG vom 17.12.2015(6 AZR 709/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 9 · S. 230 bis 232
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte betreibt einen ambulanten Pflegedienst. Die Klägerin war dort seit dem 13. Mai 1997 beschäftigt. Mit Schreiben vom 26. August 2013 kündigte die Pflegedienstbetreiberin das Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2014. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit einer Kündigungsschutzklage, ln diesem Verfahren schlossen die Parteien am 2. Oktober 2013 einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis aufgrund der streitgegenständlichen Kündigung mit Ablauf des 28 Februar 2014 enden sollte. Mit Wirkung ab dem 1. November 2013 wurde die Klägerin von ihrer Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Gehalt…