Behandlung einer Wunde mit serösen Absonderungen OLG Naumburg 16.11.2015(1 U 96/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 9 · S. 237 bis 240
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. Juli 2011 teilte der Kläger dem Beklagten fernmündlich mit, der Wundzustand habe sich verschlimmert, woraufhin der Kläger absprachegemäß am selben Tag das Klinikum aufsuchte. Der Kläger gab dort an unter ziehenden Schmerzen bei einer anhaltend mäßigen Schwellung zu leiden. Klinisch zeigte sich eine Dehiszenz von 1,5* 1,5 cm im unteren Narbenbereich mit nekrotischem Sehnenanteil. Der Kläger stellte sich in einem anderen Krankenhaus zur Revision vor. Dort erfolgte (nach stationärer Aufnahme am 3. Juli 2011) ein chirurgisches Debridement sowie die Anlage einer Vakuumversiegelung. Am 6. Juli 2011 folgte ein we…