CareLit Fachartikel
Unterbliebene Befunderhebung im Rahmen der Krebsvorsorge OLG Oldenburg vom 18.5.2016 (5 U 1/14)
Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 9 · S. 242 bis 243
Dokument
169898
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beklagte war der Hausarzt des vormaligen Klägers. Im Juni 2004 ließ dieser, damals 47 Jahre alt, in der Praxis des Beklagten eine Krebsvorsorgeuntersuchung durchführen. Die Untersuchung beinhaltete u.a. eine Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA). Seinerzeit betrug der PSA-Wert 2,14 ng/ml. ln den zwei nachfolgenden Jahren suchte er den Beklagten erneut zur Krebsvorsorgeuntersuchung auf. Dabei wurden im November 2005 ein PSA-Wert von 3,03 ng/ml und im Dezember 2006 ein PSA-Wert von 3,90 ng/ml gemessen. Einen Anlass für weitere Maßnahmen sah der Beklagte bis dahin nicht.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
PROSTATA
SCHMERZENSGELD
THERAPIE
HAUSARZT
GUTACHTEN
SCHADENSERSATZ
PRAXIS
GEMEINSCHAFTSPRAXIS
PROSTATEKTOMIE
ADENOKARZINOM
WACHSTUM
LYMPHKNOTEN
UROLOGIE
BIOPSIE
KUNST