Die Sonderrechtsnachfolge für ambulante Pflegedienste ein bis heute ungelöstes Problem
Basche, J.; · Rechtsdepesche, Köln · 2016 · Heft 9 · S. 254 bis 257
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13.7.2010 (Az.: B 8 SO 13/09) hat zu einer erheblichen und nicht mehr zu rechtfertigenden Störung des Rechtsfriedens in der Praxis der pflegerischen Versorgung geführt, die einer Korrektur bedarf, ln diesem und in mehreren weiteren Urteilen im Instanzenzug der Sozialgerichtsbarkeit wurde entschieden, dass ambulanten Pflegediensten, deren bereits erbrachte Leistungen nach dem Tod eines Pflegebedürftigen vom Sozialhilfeträger nicht vollständig oder noch gar nicht vergütet wurden, das Privileg der Rechtsnachfolge aus § 19 Abs. 6 SGB Xll nicht zusteht, da sie keine „Einr…