Zahlt das Sozialamt für Hilfsmittel?
Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 9 · S. 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich sind für die Finanzierung von Hilfsmitteln die Krankenoder Pflegekassen oder beide anteilig zuständig. Nicht zuständig in diesem Fall ist die Pflegeeinrichtung. Diese muss lediglich das für die Grundpflege und Hauswirtschaft typische Inventar Vorhalten. Allerdings sind die Zuständigkeiten der Kassen an Voraussetzungen geknüpft. Diese sind in § 33 SGB V bzw. § 40 SGB XI festgelegt. So haben Versicherte z. B. nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine B…