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Zahlt das Sozialamt für Hilfsmittel?

Demenzpflege im Blick, Stuttgart · 2016 · Heft 9 · S. 8

Dokument
169908
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Demenzpflege im Blick, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 6
Seiten
8
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
1867-6545
DOI

Zusammenfassung

Grundsätzlich sind für die Finanzierung von Hilfsmitteln die Krankenoder Pflegekassen oder beide anteilig zuständig. Nicht zuständig in diesem Fall ist die Pflegeeinrichtung. Diese muss lediglich das für die Grundpflege und Hauswirtschaft typische Inventar Vorhalten. Allerdings sind die Zuständigkeiten der Kassen an Voraussetzungen geknüpft. Diese sind in § 33 SGB V bzw. § 40 SGB XI festgelegt. So haben Versicherte z. B. nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine B…

Schlagworte

PFLEGEHILFSMITTEL FINANZIERUNG SOZIALAMT GERICHT SOZIALHILFE TASCHENGELD ES AUGE TRAGEN KRANKENBEHANDLUNG KRANKHEIT HÖHE KLEIDUNG BERLIN Demenzpflege im Blick Stuttgart