Faire Ausscheidungsbedingungen bei der VBL endlich!
Hehler, S.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 9 · S. 496 bis 504
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich am 7. Januar 2016 auf einen Tarifvertrag über die Rechtsfolgen des Ausscheidens beteiligter Arbeitgeber aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geeinigt. Die Einigung erfolgte im Änderungstarifvertrag Nr.8 vom /.Januar 2016 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) und ist zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten; sie stand unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gremien der Tarifvertragsparteien bis zum 15. April 2016 (Erklärungsfrist).