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Heilpädagogische Förderlehrer Eigenschaft als Lehrkraft iSd. Anlage D.7 zum TVöD-V Günstigkeitsvergleich

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 9 · S. 506 bis 507

Dokument
169912
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
506 bis 507
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Lehrkräfte iSd. Anlage D.7 TVöD-V sind Personen, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen iSv. theoretischem Wissen und Fertigkeiten iSd. praktischen Handhabung des Erlernten im Rahmen eines Schulbetriebs der Tätigkeit das Gepräge gibt. Lehrkraft in diesem Sinne können auch heilpädagogische Förderlehrer sein.

Schlagworte

BAT ARBEITSZEIT TVÖD EINGRUPPIERUNG ARBEITNEHMER BETRIEB PERSONEN WISSEN ARBEITSLEISTUNG HÖHE SOZIALARBEITER SCHULEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS LEHRER ZEIT