CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin Annahmeverzug
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 9 · S. 507 bis 509
Dokument
169913
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Begründung eines Annahmeverzugs des Arbeitgebers iSv. § 615 BGB bedarf es grundsätzlich eines Angebots des Arbeitnehmers nach Maßgabe der §§293 ff. BGB. Vollständig entbehrlich nach §296 BGB ist dies nur für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung, nicht jedoch bereits dann, wenn der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.
Schlagworte
BAT
TVÖD
EINGRUPPIERUNG
VERGÜTUNG
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITSVERHÄLTNIS
LEISTUNG
SCHREIBEN
SCHULEN
ES
ARBEITSLEISTUNG
ZEIT
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München