CareLit Fachartikel

Eingruppierung einer Erzieherin mit einer Zusatzausbildung als Heilpädagogische Förderlehrerin Annahmeverzug

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 9 · S. 507 bis 509

Dokument
169913
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 30
Seiten
507 bis 509
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zur Begründung eines Annahmeverzugs des Arbeitgebers iSv. § 615 BGB bedarf es grundsätzlich eines Angebots des Arbeitnehmers nach Maßgabe der §§293 ff. BGB. Vollständig entbehrlich nach §296 BGB ist dies nur für den Fall einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung, nicht jedoch bereits dann, wenn der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis erklärt hat, er werde die Leistung nicht annehmen oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt.

Schlagworte

BAT TVÖD EINGRUPPIERUNG VERGÜTUNG ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITSVERHÄLTNIS LEISTUNG SCHREIBEN SCHULEN ES ARBEITSLEISTUNG ZEIT Zeitschrift für Tarifrecht München