CareLit Fachartikel
Eingruppierung einer Medizinischtechnischen Radiologieassistentin
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2016 · Heft 9 · S. 513 bis 515
Dokument
169916
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gerichte dürfen Tarifnormen nicht wegen neuer technischer Entwicklungen einengend oder ausdehnend auslegen, wenn Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung hierfür keine Möglichkeit bieten. Andernfalls würden die Gerichte in unzulässiger Weise in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie eingreifen
Schlagworte
TÄTIGKEIT
VERGÜTUNG
TVÖD
AUFNAHME
EINGRUPPIERUNG
GERÄT
COMPUTERTOMOGRAPHIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ORIENTIERUNG
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München