CareLit Fachartikel

Intravenöse Injektionen und Infusionen durch dipl. Pflegepersonen Erläuterungen

Haslinger · Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Wien · 1987 · Heft 12 · S. 302 bis 304

Dokument
16994
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Wien
Autor:innen
Haslinger
Ausgabe
Heft 12 / 1987
Jahrgang 40
Seiten
302 bis 304
Erschienen: 1987-12-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Eine zur berufsmäßigen Ausübung des Krankenpflegefachdienstes berechtigte Person ist befugt, in Abteilungen von Krankenanstalten, in denen wegen der Besonderheiten der Tätigkeiten (insbesondere Anästhesien, Dialyseund Intensivbehandlungen) die Anwesenheit eines zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Arztes ständig gegeben ist, intravenöse Injektionen und Infusionen nach ärztlicher Anordnung vorzunehmen, wenn sie der verantwortliche, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Arzt im Einzelfall hierzu ermächtigt hat.

Schlagworte

INFUSION INJEKTION ARBEITSORGANISATION GESETZLICHE BESTIMMUNGEN Österreichische Krankenpflegezeitschrift Wien