CareLit Fachartikel
Intravenöse Injektionen und Infusionen durch dipl. Pflegepersonen Erläuterungen
Haslinger · Österreichische Krankenpflegezeitschrift, Wien · 1987 · Heft 12 · S. 302 bis 304
Dokument
16994
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine zur berufsmäßigen Ausübung des Krankenpflegefachdienstes berechtigte Person ist befugt, in Abteilungen von Krankenanstalten, in denen wegen der Besonderheiten der Tätigkeiten (insbesondere Anästhesien, Dialyseund Intensivbehandlungen) die Anwesenheit eines zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Arztes ständig gegeben ist, intravenöse Injektionen und Infusionen nach ärztlicher Anordnung vorzunehmen, wenn sie der verantwortliche, zur selbständigen Berufsausübung berechtigte Arzt im Einzelfall hierzu ermächtigt hat.
Schlagworte
INFUSION
INJEKTION
ARBEITSORGANISATION
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Österreichische Krankenpflegezeitschrift
Wien