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Update zur Medizinprodukteverordnung Einführung einer gesetzlichen Produkthaftung für den „bevollmächtigten Vertreter?

Schilbach, D.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2016 · Heft 9 · S. 82 bis 89

Dokument
170022
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Schilbach, D.;
Ausgabe
Heft 9 / 2016
Jahrgang 16
Seiten
82 bis 89
Erschienen: 2016-09-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das nationale Medizinprodukterecht basiert wie auch die allgemeinen Regelungen des Produktsicherheitsrechts auf einer Harmonisierungsmaßnahme der EG mit dem vorrangigen Ziel der Verwirklichung des freien Binnenmarktes, sowie der Gewährleistung eines einheitlichen Verbraucherschutzes. Jene europäischen Vorgaben sehen mitunter die Verpflichtung zur Benennung eines „einzigen Bevollmächtigten“ für den Fall vor, dass ein außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niedergelassener Hersteller Medizinprodukte in eigenem Namen innerhalb des EWR in den Verkehr bringt. ^ Jene Verpflichtung hat im Rahmen der 4. Ander…

Schlagworte

VERANTWORTLICHKEIT TÄTIGKEIT RICHTLINIE VERLETZUNG VERSICHERUNGSSCHUTZ RECHT SICHERHEIT HÜFTPROTHESEN VERTRAUEN PATIENTEN PRAXIS MEDIZINPRODUKTERECHT NAMEN BEVOLLMÄCHTIGTER BERLIN WAHRNEHMUNG