Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 AVR.DW-EKD und DifferenzlohnansprücheAVR.DW-EKD § 12; Anlage 1 der AVR.DW-EKD Entgeltgruppe 7 und 8
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2016 · Heft 9 · S. 570 bis 578
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist bei der Beklagten auf der Grundlage des Dienstvertrags vom 27.04./03.05.2005 seit dem 01.05.2005 als Krankenpfleger tätig. Derzeit wird er in der Akutpsychiatrie beschäftigt. Die Behandlungsangebote der Abteilung allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie umfassen die Behandlung von Depressionen, psychotischen Erkrankungen unterschiedlicher Verläufe, neurotischen und somatoformen Krisen im Rahmen von Persönlichkeitsstörungen, organischpsychischen Störungen, psychischen Erkrankungen im höheren Lebensalter, sog. Burn-out-Syndromen und posttraumatischen Belastungsstörungen.