Alles andere als Zukunftsmusik
Teigeier, B.; · Deutsches Pflegeblatt, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Doch ist dieses Vorhaben so leicht umsetzbar? Rein formaljuristisch auf jeden Fall, meint der Jurist Prof. Dr. Heinrich Hanika. „Die Landespflegekammern können einen privatrechtlich verfassten Spitzenverband gründen, nämlich die Bundespflegekammer. Diese Aväre keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern könnte als Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landespflegekammern zum Beispiel als eingetragener Verein gegründet werden“, so der Jurist, der sich seit vielen Jahren mit dem Heilberufeund Kammerrecht beschäftigt. Das Vorgehen dazu sei relativ einfach: Es muss eine Gründungsversammlung erfolgen, eine Satzun…