CareLit Fachartikel
Medikationsplan GEMEINSAM VORANGEKOMMEN
EHEALTHCOM, Frankfurt · 2016 · Heft 1 · S. 62 bis 63
Dokument
170195
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem neuen S3i(a) SGB V bekommen ab dem 1.10.2016 Patienten mit drei und mehr Medikamenten ein Recht darauf, dass der Arzt einen Medikationsplan erstellt, aktualisiert und dem Patienten aushändigt. Nach der möglichen Aktualisierung durch die Apotheken dient der Plan Patienten und Angehörigen als Hilfe bei der täglichen Einnahme ihrer Medikamente.
Schlagworte
INFORMATION
THERAPIE
GESUNDHEIT
HILFE
PATIENTEN
APOTHEKEN
MENSCHEN
DEUTSCHLAND
ELEMENTE
EHEALTHCOM
Frankfurt