CareLit Fachartikel

Patientenaufklärung kompakt

QUALITAS, Graz · 2014 · Heft 9 · S. 20

Dokument
170307
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
QUALITAS, Graz
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 6
Seiten
20
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1810-1704
DOI

Zusammenfassung

Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, so wird für alle nachteiligen Folgen des Eingriffs grundsätzlich auch dann gehaftet, wenn der Eingriff selbst lege artis durchgeführt wurde. Hier besteht also auch eine Haftung beim Eintritt sog. typischer Komplikationen, welche speziell dem geplanten Eingriff anhaften und auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar gewesen wären.

Schlagworte

EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG KÖRPERVERLETZUNG PATIENT RECHTSPRECHUNG ZIEL MENSCHEN PATIENTEN ES QUALITAS Graz