CareLit Fachartikel
Patientenaufklärung kompakt
QUALITAS, Graz · 2014 · Heft 9 · S. 20
Dokument
170307
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird ein Patient nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, so wird für alle nachteiligen Folgen des Eingriffs grundsätzlich auch dann gehaftet, wenn der Eingriff selbst lege artis durchgeführt wurde. Hier besteht also auch eine Haftung beim Eintritt sog. typischer Komplikationen, welche speziell dem geplanten Eingriff anhaften und auch bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar gewesen wären.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
KÖRPERVERLETZUNG
PATIENT
RECHTSPRECHUNG
ZIEL
MENSCHEN
PATIENTEN
ES
QUALITAS
Graz