CareLit Fachartikel
Keine unnötige Bürokratie
Malzahn, J.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2016 · Heft 1 · S. 938 bis 940
Dokument
170465
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser sollten den Krankenkassen eine Aufwandsentschädigung zahlen, wenn sie nachgewiesen falsch abrechnen. Dies wäre ein Anreiz, in den Grenzen des Erlaubten zu bleiben. Krankenkassen trügen dann nicht mehr das alleinige Risiko der Rechnungsprüfung, meint unser Autor und fordert zum Abschluss unserer Serie eine Abkehr von der asymmetrischen Aufwandspauschale.
Schlagworte
LEISTUNGSABRECHNUNG
MDK
RISIKO
VERGÜTUNG
KRANKENVERSICHERUNG
VERWEILDAUER
Krankenkassen
Krankenhäuser
Sollten
Aufwandsentschädigung
Zahlen
Nachgewiesen
Falsch
Abrechnen
Anreiz
Grenzen