CareLit Fachartikel
BVerfG: Keine Umlage von Investkosten ist verfassungskonform
Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 28 bis 29
Dokument
170489
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach der bis zum 27.12.2012 gültigen Fassung des § 82 SGB XI und dessen restriktiver Auslegung durch das Bun-dessozialgericht (BSG) konnten nur tatsächlich angefallene Kosten umgelegt werden. Der Betreiber sah sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt und forderte stattdessen eine Anerkennung der sogenannten kalkulatorischen Investitionskosten, die insbesondere auch Eigenkapitalzinsen und Rückstellungen für spätere Investitionen umfassen.
Schlagworte
KOSTEN
VERLETZUNG
VORSCHRIFTEN
ZIEL
ENTSCHEIDUNG
GRUNDGESETZ
INVESTITIONEN
BERUFSAUSÜBUNG
Altenheim
Hannover