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BVerfG: Keine Umlage von Investkosten ist verfassungskonform

Altenheim, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 28 bis 29

Dokument
170489
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 55
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Nach der bis zum 27.12.2012 gültigen Fassung des § 82 SGB XI und dessen restriktiver Auslegung durch das Bun-dessozialgericht (BSG) konnten nur tatsächlich angefallene Kosten umgelegt werden. Der Betreiber sah sich dadurch in seinen Grundrechten verletzt und forderte stattdessen eine Anerkennung der sogenannten kalkulatorischen Investitionskosten, die insbesondere auch Eigenkapitalzinsen und Rückstellungen für spätere Investitionen umfassen.

Schlagworte

KOSTEN VERLETZUNG VORSCHRIFTEN ZIEL ENTSCHEIDUNG GRUNDGESETZ INVESTITIONEN BERUFSAUSÜBUNG Altenheim Hannover