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Der Verbandsgründer

LONCARIC, A.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 26 bis 29

Dokument
170503
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
LONCARIC, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
26 bis 29
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Das könne allenfalls bei der Einzelpflege zuhause möglich sein. Auch finde er es falsch, dass die Verantwortung für das Thema Patientenverfügung auf die Intensivpflegedienste abgewälzt wird. „Hier wurden meines Erachtens Äpfel mit Birnen vertauscht. Eine Intensivpflege ist bewilligungsfähig, wenn sich aufgrund des Krankheitsbilds eine Argumentation ableiten lässt, dass dafür geschultes Personal vorgehalten werden muss. Ansonsten könnte eine lebensbedrohliche Situation entstehen.

Schlagworte

KINDERKRANKENPFLEGE INTENSIV KRANKENPFLEGE UNTERNEHMEN STATIONÄR PATIENTENVERFÜGUNG FAMILIE PATIENTENVERFÜGUNGEN CHARAKTER DOKUMENTATION ES STIMME LEISTUNG VERHALTEN BERATUNG QUALITÄTSVERBESSERUNG