CareLit Fachartikel

Richtig vorzusorgen ist gar nicht so leicht

Romy Bierther, I.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
170505
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Romy Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 25
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Folgendes war passiert: Eine Mutter mit drei erwachsenen Töchtern erlitt Ende 2011 einen Hirnschlag. Noch im Krankenhaus wurde ihr eine Magensonde gelegt, über die sie seitdem ernährt wird. Die Patientin wird durch Pflegekräfte versorgt. In den Jahren 2003 und 2011 hatte die Frau zwei wortlautidentische, mit „Patientenverfügung betitelte, Schriftstücke unterschrieben. Darin hatte sie verfügt, dass sie, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurück-bleibe, „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben sollten.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF PATIENTENVERFÜGUNG VOLLMACHT WOHNEN EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG KRANKHEIT NAMEN ERNÄHRUNG ES ESSEN BERLIN WOHNUNG Häusliche Pflege Hannover