Kein Hexenwerk
Wilderotter, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2016 · Heft 1 · S. 42 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abrechnung kann in Papierform oder elektronisch durchgeführt werden, wobei zwischenzeitlich die Abrechnung mehrheitlich in elektronischer Form erfolgt. Der Pflegedienst kann die Abrechnung in eigener Regie durchführen oder sie einem Dienstleister (z. B. ein Abrechnungszentrum) übertragen. In beiden Fällen muss der Pflegedienst über ein Institutionskennzeichen (IK) verfügen, das er bereits bei der Zulassung erhalten hat. Vor der erstmaligen elektronischen Abrechnung ist - sofern erforderlich eine Anmeldung zum Datenaustausch bei der Krankenoder Pflegekasse vorzunehmen. Führt der Pflegedienst die Abrechnung se…