CareLit Fachartikel

Formale Anforderungen bei Wahlleistungsvereinbarungen

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 1 · S. 70

Dokument
170527
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2016
Jahrgang 85
Seiten
70
Erschienen: 2016-10-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Auch ein allgemeines Wahlleistungsverbot für nicht festangestellte Ärzte ist kaum mit § 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG in Einklang zu bringen. Danach zählt auch die Behandlung durch nicht fest angestellte Ärzte zu den Krankenhausleistungen. Die Einordnung des § 17 Abs. 3 KHEntgG als gesetzliches Verbot der Erbringung wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte steht im offenen Widerspruch zur Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF URTEIL VERBOT VERTRAG ES PATIENTEN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach