CareLit Fachartikel
Formale Anforderungen bei Wahlleistungsvereinbarungen
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2016 · Heft 1 · S. 70
Dokument
170527
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch ein allgemeines Wahlleistungsverbot für nicht festangestellte Ärzte ist kaum mit § 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG in Einklang zu bringen. Danach zählt auch die Behandlung durch nicht fest angestellte Ärzte zu den Krankenhausleistungen. Die Einordnung des § 17 Abs. 3 KHEntgG als gesetzliches Verbot der Erbringung wahlärztlicher Leistungen durch Honorarärzte steht im offenen Widerspruch zur Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 S. 1 KHEntgG.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
VERBOT
VERTRAG
ES
PATIENTEN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach