CareLit Fachartikel
Nothilfe in Not
Das Krankenhaus, Berlin · 2016 · Heft 1 · S. 894 bis 896
Dokument
170545
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Originäre Aufgabe der Krankenhäuser ist die stationäre Behandlung von kranken Patienten. Korrespondierend zu dem in J 630 a Absatz 1 BGB kodifizierten Rechtsgedanken hat derjenige, welcher einem Patienten eine medizinische Behandlung zusagt, einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Eine Selbstverständlichkeit sollte man meinen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
SOZIALHILFE
URTEIL
THERAPIE
RECHTSPRECHUNG
PATIENT
Behandlung
Originäre
Aufgabe
Krankenhäuser
Stationäre
Kranken
Korrespondierend
Absatz
Kodifizierten
Rechtsgedanken