Prüfung wirtschaftlichen Alternatiwerhaltens
Münzet, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 69 bis 72
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der alleinigen Zuständigkeit des 1. Senats beim Bundessozialgericht (BSG) hat sich die prozessuale Ausgangssituation von Kranken-häusern im sozialgerichtlichen Verfahren massiv verschlechtert. Die auf der Homepage des BSG veröffentlichten Entscheidungen der vergangenen Jahre lassen erkennen, dass die überwältigende Zahl von Entscheidungen zu-gunsten der Krankenkassen und zulasten der Krankenhäuser ergeht. Geschuldet ist dies insbesondere der Tatsache, dass das BSG das „Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 SGB V zu dem zentralen Ausgangspunkt seiner Entscheidungen gemacht hat.