Haftungsrecht; Dauerthema Dekubitus LG Köln, U. 06. 2016 lAz. i 25 0 73/Ul
Lutterbeck, C.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2016 · Heft 9 · S. 88 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schadensfälle im Zusammenhang mit Dekubital-Erkrankungen haben aus haftungsrechtlicher Sicht nach wie vor Hochkonjunktur. In erster Linie ist das auf die von den Krankenund Pflegekassen häufig initiierten Regresse zurückzuführen. Nahezu jede Dekubitus-Entstehung wird als Regress-Fall verfolgt. Die hohe Zahl solcher Fälle liegt aber natürlich auch an der großen und stetig steigenden Zahl von Patienten (und Heimbewohnern) mit multimorbiden Erkrankungen und Altersdemenz. Die Krankenkassen gehen dabei immer davon aus, dass der eingetretene Dekubitus vermeidbar gewesen sei und berufen sich häufig auf die altbekannte…